Wir sind stolz über die Möglichkeiten, die wir als junger Segelflugverein in Niedersachsen bieten können. Dank unserer ehrenamtlichen Fluglehrer können wir eine kostenfreie Ausbildung ermöglichen. Lediglich die Gebühren für die Nutzung der Flugzeuge und der Monatsbeiträge müssen bezahlt werden – dies gilt jedoch für jedes Mitglied gleich. Was bedeutet eine Ausbildung zum Segelflug-Piloten eigentlich?
Voraussetzungen:
- Altersbedingungen:
- Mindestalter für den Beginn der Ausbildung: 14 Jahre
- Mindestalter für den ersten Alleinflug: 14 Jahre
- Mindestalter für den Erwerb der Lizenz: 16 Jahre
- Dokumente und Zustimmungen:
- Bei Jugendlichen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Tauglichkeitszeugnis eines anerkannten Fliegerarztes.
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Verkehrsregister
Verlauf der Ausbildung
Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, kann mit der Ausbildung begonnen werden. Dazu nimmt der Flugschüler auf dem Pilotensitz eines doppelsitzigen Segelflugzeuges Platz, auf dem hinteren Sitz der Fluglehrer. Die ersten Flüge wird in der Regel noch der Fluglehrer durchführen, der Schüler fühlt mit und bekommt die Wirkung der einzelnen Ruder erklärt. Danach wird er die ersten Versuche selbst durchführen und das Flugzeug immer mehr alleine fliegen.
Sobald Fluglehrer und Flugschüler überzeugt sind, dass er das Flugzeug sicher beherrscht, wird der Flugschüler seinen ersten Alleinflug durchführen. Dies wird ein besonderes Erlebnis sein, an das man sich wohl sein gesamtes Fliegerleben erinnert. In der nächsten Zeit werden sich Alleinflüge und Flüge mit Fluglehrer abwechseln und auch sogenannte „Überlandflüge” stattfinden. Das sind Flüge weit weg vom Heimatflugplatz, mit Hilfe von thermischen Aufwinden werden dabei viele Kilometer zurück gelegt und (möglichst) wieder zum Ausgangspunkt zurückgekehrt.
Parallel zur praktischen findet auch die theoretische Ausbildung im Verein statt. Die theoretische Prüfung muss am Ende der Ausbildung beim zuständigen Luftamt abgelegt werden. Hier werden die folgenden neun Fächer in Multiple-Choice-Fragen abgefragt:
- Grundlagen des Fliegens
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Luftrecht
- Meteorologie
- Kommunikation (Flugfunk)
- Navigation
- Menschliches Leistungsvermögen
- Betriebliche Verfahren
- Flugleistung und Planung
Der Segelflugschein ist auch häufig die Grundlage für eine weitere fliegerische Karriere. Viele Fluggesellschaften und die Luftwaffen vieler Länder – neuerdings auch die deutsche – bilden ihre Piloten zunächst im Segelflug aus. Als Inhaber der Segelfluglizenz kann man – wenn man will – noch die Zusatzberechtigung für Reisemotorsegler machen und auch diese dann als Pilot fliegen (siehe Ausbildung Motorsegler). Mit der Motorseglerberechtigung wiederum kann man leicht und preisgünstig die Berechtigung für Motorflugzeuge und noch leichter die Lizenz für Ultraleichtflugzeuge erwerben.